Versicherungen für Firmengründer/-innen
Wer sich selbständig machen möchte, benötigt verschiedene Versicherungen. Einige Absicherungen sind obligatorisch für jede Firma, andere freiwillig.
Für Firmengründer obligatorische Versicherungen
Eine obligatorische Versicherung für Selbständigerwerbende ist der Anschluss an die AHV Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse. Für Angehörige vieler freier Berufe besteht zudem die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht.Für Mitarbeiter obligatorische Versicherungen
Wenn Sie in Ihrer Firma Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese wie folgt versichern:- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Unfallversicherung für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle für Mitarbeiter, die mehr als acht Stunden wöchentlich tätig sind. (BU und NBU)
- Berufliche Vorsorge für Mitarbeiter mit einem Jahres-Arbeitslohn von mindestens CHF 21’510 (BVG)
Obligatorische Versicherungen für GmbH, Einzelfirma, AG etc.
Einzelunternehmen / Kollektivgesellschaft | GmbH / AG | |
---|---|---|
AHV / IV | obligatorisch | obligatorisch |
ALV (Arbeitslosenversicherung) | nicht versicherbar | obligatorisch |
Familienzulage | obligatorisch | obligatorisch |
EO (Erwerbsersatzordnung Militärdienst) | obligatorisch | obligatorisch |
UVG (Unfallversicherung) | BU:
|
BU: obligatorisch NBU: obligatorisch ab 8 Arbeitsstunden pro Woche |
BVG (Berufliche Vorsorge) | obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 [Stand 2021] | obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 [Stand 2021] |
Berufshaftpflicht | für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Bergführer) | für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Bergführer) |
KTG (Krankentaggeld) | freiwillig | für Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen obligatorisch (Gast- oder Baugewerbe) |
FAQ
Sinnvolle persönliche Absicherungen für Selbständigerwerbende sind:
- Kranken- und Krankentagegeldversicherung
- freiwillige Unfallversicherung
- freiwillige Teilnahme an der BVG
- Lebensversicherung
Inhaber von Kapitalgesellschaften gelten selbst als Mitarbeiter der Gesellschaft. Sie sind daher in der 1. Säule obligatorisch abgesichert.
- Betriebshaftpflicht
- Rechtsschutzversicherung
- Sachversicherungen