Versicherungen für Firmengründer/-innen

Wer sich selbständig machen möchte, benötigt verschiedene Versicherungen. Einige Absicherungen sind obligatorisch für jede Firma, andere freiwillig.

Für Firmengründer obligatorische Versicherungen

Eine obligatorische Versicherung für Selbständigerwerbende ist der Anschluss an die AHV Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse. Für Angehörige vieler freier Berufe besteht zudem die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht.

Für Mitarbeiter obligatorische Versicherungen

Wenn Sie in Ihrer Firma Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese wie folgt versichern:
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Unfallversicherung für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle für Mitarbeiter, die mehr als acht Stunden wöchentlich tätig sind. (BU und NBU)
  • Berufliche Vorsorge für Mitarbeiter mit einem Jahres-Arbeitslohn von mindestens CHF 21’510 (BVG)
Als Firmenbesitzer mit Mitarbeitern haben Sie die Möglichkeit, selbst freiwillig der BVG beizutreten.

Obligatorische Versicherungen für GmbH, Einzelfirma, AG etc.

Einzelunternehmen / Kollektivgesellschaft GmbH / AG
AHV / IV obligatorisch obligatorisch
ALV (Arbeitslosenversicherung) nicht versicherbar obligatorisch
Familienzulage obligatorisch obligatorisch
EO (Erwerbsersatzordnung Militärdienst) obligatorisch obligatorisch
UVG (Unfallversicherung) BU:
  • für Personal obligatorisch
  • Inhaber kann sich privat oder über die Firma versichern
NBU:
  • für Personal obligatorisch ab 8 Arbeitsstunden pro Woche
  • Inhaber kann sich privat oder über die Firma versichern
BU: obligatorisch NBU: obligatorisch ab 8 Arbeitsstunden pro Woche
BVG (Berufliche Vorsorge) obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 [Stand 2021] obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 21’510 [Stand 2021]
Berufshaftpflicht für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Bergführer) für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Bergführer)
KTG (Krankentaggeld) freiwillig für Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen   obligatorisch (Gast- oder Baugewerbe)
 

FAQ

Sinnvolle persönliche Absicherungen für Selbständigerwerbende sind:

  • Kranken- und Krankentagegeldversicherung
  • freiwillige Unfallversicherung
  • freiwillige Teilnahme an der BVG
  • Lebensversicherung

Inhaber von Kapitalgesellschaften gelten selbst als Mitarbeiter der Gesellschaft. Sie sind daher in der 1. Säule obligatorisch abgesichert.

  • Betriebshaftpflicht
  • Rechtsschutzversicherung
  • Sachversicherungen