Krankenversicherung

Die Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch und deckt die Kosten für Heilung und Pflege im Krankheitsfall.

Krankenkassen vergleichen und optimal versichern

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) als Grundversicherung in einer Krankenkasse ist in der Schweiz für alle Menschen verpflichtend. Nach dem Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) müssen Sie auch eine Grundversicherung abschliessen, wenn Sie aus einem anderen Land in die Schweiz umziehen und hier arbeiten. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Rente aus der Schweiz beziehen. Über diesen Basisschutz hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Absicherung individuell zu erweitern.

Grundversicherung für alle

Für die Anbieter der Grundversicherung besteht Kontrahierungszwang. Krankenkassen sind also verpflichtet, jedem Antragsteller Versicherungsschutz zu gewähren. Als Einwohner der Schweiz geniessen Sie ein freies Wahlrecht Ihrer Krankenversicherung innerhalb des Kantons. Während die Leistungen der Grundversicherung bei allen Anbietern gleich sind, gibt es teilweise grosse Unterschiede bei den Versicherungsprämien und Serviceleistungen. Es ist daher wichtig, dass Sie die verschiedenen Angebote vor dem Abschluss einer Krankenversicherung vergleichen.

Umfang der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Den Mindestumfang der Grundversicherung regeln das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung. Dazu gehören insbesondere:

  • ärztliche Behandlungen bei Krankheiten und Verletzungen
  • Spital-Aufenthalte in den Listenspitälern des Wohn- oder Aufenthaltskantons
  • Behandlungen in teilstationären Einrichtungen
  • ärztlich verordnete Arzneimittel der Spezialitätenliste
  • ärztlich angeordnete medizinisch-technische Untersuchungen
  • erforderliche Krankentransporte
  • Rettungsmassnahmen
  • ärztlich verordnete therapeutische Massnahmen
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel und Apparate
  • präventive Massnahmen wie Ernährungs- und Diabetesberatungen
  • Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Schwangerschaft und Geburt
  • Kostenbeteiligung zu Geburtsvorbereitungskursen
  • Stillberatung, Nachkontrolle nach der Geburt
  • Impfungen gemäss den Richtlinien des Schweizer Impfplans
  • gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
  • Entwicklungs-Untersuchungen von Kindern im Vorschulalter
  • Mammografien
  • Vorsorgeuntersuchungen zu Dickdarmkrebs
  • Zuschüsse zu Brillen und Kontaktlinsen in besonderen Fällen sowie für Kinder und Jugendliche
  • Zahnbehandlungen im Fall schwerer Erkrankungen
  • Zuschüsse zu ärztlich verordneten Badekuren
  • Zuschüsse zu Pflegekosten aufgrund von Erkrankungen oder nach Operationen

Im Einzelfall entscheidet der Arzt über die medizinische Notwendigkeit. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist stets, dass die verordneten Massnahmen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Sie müssen grundsätzlich innerhalb des Wohnkantons zur Verfügung stehen. Ausnahmen bestehen für Spezialzentren, Notfälle und Kliniken, die in der Spitalliste der Krankenkasse aufgeführt sind.

Tarife mit Franchise und Selbstbehalt

Das Krankenversicherungsgesetz der Schweiz gibt eine pro-Kopf-Prämie für die Grundversicherung vor. Damit sind die Beiträge unabhängig vom Einkommen oder möglicherweise chronischen Erkrankungen. Sie unterscheiden sich lediglich nach Altersgruppen und Kantonen. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen die Krankenkassen eine reduzierte Prämie anbieten. Für junge Erwachsene im Alter von 19 bis 26 Jahren können sie freiwillig eine günstigere Grundversicherung gewähren. Ab dem 26. Lebensjahr sind die Prämien für alle Personen in der jeweiligen Krankenkasse gleich hoch. Zwischen den Prämien der Anbieter bestehen teilweise grosse Unterschiede.

Grundversicherung mit Franchise

Obligatorisch in der Grundversicherung der Krankenkasse ist die Franchise. Die Höhe dieses Selbstbehalts bestimmen Sie im Rahmen der bestehenden Franchise-Stufen selbst:

Erwachsene Kinder
CHF 300 CHF 0
CHF 500 CHF100
CHF 1‘000 CHF 200
CHF 1‘500 CHF 300
CHF 2‘000 CHF 400
CHF 2‘500 CHF 500
CHF 600

Bis zur Höhe der gewählten Franchise kommen Versicherungsnehmer allein für ihre Kosten auf. Die Krankenkasse beteiligt sich erst an der Bezahlung medizinischer Behandlungskosten, wenn Ihre selbst geleisteten Kosten die vereinbarte Franchise übersteigen. Durch gesetzlich geregelte Prämienrabatte können Sie Ihre Eigenleistungen zur Krankenversicherung reduzieren.

Selbstbeteiligung und Zuzahlungen

Wenn die Franchise eines Jahres ausgeschöpft ist, tritt die Krankenkasse im Rahmen der Grundversicherung teilweise für Behandlungskosten ein. Sie zahlen weiterhin für jede medizinische Massnahme eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent bis zu einem Höchstbetrag von CHF 700 pro Person im Jahr. Für Kinder beträgt die jährliche Höchstgrenze CHF 350. Erst bei Überschreiten dieser Grenze entfällt die Selbstbeteiligung.

Patienten, die anstelle eines Generikums ein Originalpräparat wählen, leisten dafür stets eine Zuzahlung in Höhe von 20 Prozent. Während eines stationären Aufenthalts in einem Spital fällt unabhängig von der Franchise und Eigenbeteiligung eine Zuzahlung in Höhe von CHF 15 pro Tag an. Ausnahmen bestehen lediglich für Kinder und Heranwachsende bis zum Alter von 26 Jahren. Sie sind ebenso wie Schwangere von der 13. Schwangerschaftswoche bis zu acht Wochen nach der Geburt von der Zuzahlung befreit. Schwangere Frauen geniessen für Mutterschaftsleistungen ebenfalls eine Befreiung von Franchise-Pflicht und Selbstbeteiligungen.

Versicherungsschutz freiwillig optimieren

Einwohner in der Schweiz haben die Möglichkeit, ihren Krankenversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu optimieren. In den Angeboten der Versicherer finden Sie beispielsweise folgende Ergänzungen:

  • freie Spital- und Arztwahl
  • Behandlung in privaten Einrichtungen
  • stationäre Aufenthalte in Ein- oder Zweibettzimmern
  • Zahnbehandlungen
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • alternative Behandlungsmethoden
  • Psychotherapie durch nicht-ärztliche Therapeuten
  • freie Medikamentenwahl
  • Rettungs- und Transportkosten
  • Auslands-Reise-Versicherung

Viele Versicherer bieten die Zusatzleistungen in kombinierten Paketen an, zum Beispiel für ambulante oder für stationäre Behandlungen. Es ist daher nicht einfach, den optimalen Versicherungsschutz für Ihre individuellen Bedürfnisse zu erhalten.

FAQ

Für medizinische Behandlungen in Folge von Unfällen tritt bei Arbeitnehmern mit einer regelmässigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden die Unfallversicherung des Arbeitgebers ein. Patienten müssen in diesen Fällen keine Franchise leisten. Für alle anderen Personen gelten die Regelungen der Grundversicherung.

Wer aus einem anderen Land in der Schweiz zuzieht, hat drei Monate Zeit, um eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Für Neugeborene beträgt die Frist zur Anmeldung bei der Krankenkasse drei Monate ab der Geburt.
Die Versicherer bieten verschiedene Systeme an. Weit verbreitet ist das Tier payant Modell. Ärzte, Therapeuten und Spitäler rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Die Krankenkassen stellen Ihnen anschliessend die Kosten für Franchise und Selbstbeteiligung in Rechnung. Beim Tiers garant Modell treten Sie mit allen Rechnungen in Vorlage und rechnen später mit der Versicherung ab.
Sie haben bis spätestens zum 30. November eines Jahres die Möglichkeit, Ihre Krankenversicherung oder die Franchise-Stufe zu wechseln.