Krankentagegeldversicherung (KTG)
KTG – Krankentagegeldversicherung schützt vor Lohnausfall
Die Krankentagegeldversicherung ist in der Schweiz eine wichtige Absicherung für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Arbeitgeber profitieren von niedrigeren Krankenkosten ihrer Beschäftigten. Für Arbeitnehmer geht die KTG mit einer deutlich längeren finanziellen Absicherung einher. Auch für Selbstständigerwerbende sowie Hausfrauen und Hausmänner bietet die KTG eine wichtige Absicherung.
Krankentagegeld für Selbstständigerwerbende
Als freiberuflich oder selbstständig tätige Person erzielen Sie bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall unter Umständen kein Einkommen. Benötigen Sie für diese Zeit eine Vertretung, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.Sie haben die Möglichkeit, Ihre Grundversicherung der Krankenkasse um das Krankentagegeld als weitere Leistung zu ergänzen. Umfasst Ihre Krankenversicherung dieses nicht, sollten Sie eine separate Krankentagegeldversicherung abschliessen. Sie zahlt Ihnen während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ein Tagegeld in der vertraglich vereinbarten Höhe. Auf diese Weise schützen Sie sich insbesondere bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit vor finanziellen Verlusten.
Absicherung für Hausfrauen und Hausmänner
Sie kümmern sich um Ihre Familie und den Haushalt, während Ihr Partner seiner Berufstätigkeit nachgeht? In diesem Fall benötigen Sie im Fall einer Erkrankung unter Umständen eine Haushaltshilfe. Es fallen also zusätzliche Kosten für Ihre Haushaltskasse an. Diese decken Sie mit einer Krankentagegeldversicherung. Die KTG steht Ihnen als Summen- und Schadenversicherung zur Verfügung. Im Fall der Summenversicherung erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme unabhängig von der Dauer der Erkrankung.
Die meisten privaten Unfälle passieren während der Hausarbeit. Einen Unfallversicherungsschutz, wie Arbeitnehmer ihn durch ihren Arbeitgeber erhalten, geniessen Sie bei Ihrer Arbeit im Haushalt nicht. In der KTG haben Sie die Möglichkeit, das Unfallrisiko einzuschliessen.
KTG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Besonders wichtig ist die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer. Arbeitgeber in der Schweiz sind zwar zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Dieser richtet sich nach der Dauer der Dienstjahre im Unternehmen und nach dem Kanton des Arbeitgebers. Abhängig vom Kanton gilt für die Dauer der Lohnfortzahlung die:
- Basler Skala in der Stadt und im Umland von Basel
- Zürcher Skala in Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Zürich, Schaffhausen, Thurgau
- Berner Skala in allen übrigen Kantonen
Während der Probezeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und im ersten Beschäftigungsjahr lediglich für die Dauer von drei Wochen. Die Höchstdauer nach 40 Dienstjahren beträgt beispielsweise:
- in der Basler Skala 26 Wochen
- in der Berner Skala 39 Wochen
- in der Zürcher Skala 46 Wochen
Nach sieben Dienstjahren erhalten Arbeitnehmer in allen Kantonen ihr Gehalt vom Arbeitgeber 13 Wochen lang. Ohne eine Krankentagegeldversicherung besteht für Arbeitnehmer danach kein weiterer Anspruch auf finanzielle Leistungen. Die KTG tritt spätestens ab diesem Zeitpunkt ein und zahlt 80 Prozent des regelmässigen Verdienstes an die Arbeitnehmer.
KTG als Kollektiv- oder Einzelversicherung für Arbeitnehmer
Viele Unternehmen bieten die Krankentagegeldversicherung in Form einer Kollektivversicherung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. In diesen Fällen schliessen die Arbeitgeber einen Vertrag meist mit einem privatrechtlichen Versicherer ab. Die Versicherungsprämie teilen sich in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Die Kollektiv-Versicherung gibt dem Arbeitnehmer die Sicherheit des Einkommens auch bei langwierigen Erkrankungen.
Auch Arbeitgeber können von der Kollektiv-Versicherung profitieren. Sie haben die Möglichkeit, die Versicherung so zu gestalten, dass die Zahlung des Krankentagegeldes bereits während der Lohnfortzahlung einsetzt. Dadurch sparen sie Lohnkosten. Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall anstelle der Lohnfortzahlung bereits früher das 80-prozentige Krankentagegeld. Da vom Krankentagegeld jedoch keine Beiträge zur Sozialversicherung erfolgen, haben sie grundsätzlich keinen Nachteil durch die vorzeitige Krankentagegeld-Zahlung.
Bieten Arbeitgeber keine Kollektiv-Versicherung an, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einzelversicherung abzuschliessen. Das ist als Zusatzvereinbarung zu Ihrer Grundversicherung in der Krankenkasse oder bei einem privaten Versicherer möglich. Die private KTG tritt im Anschluss an die Lohnfortzahlung ein. Die Prämie für die Einzelversicherung bezahlen Arbeitnehmer allein. Eine möglicherweise lange Wartezeit bis zum Eintritt der Krankentagegeldversicherung am Ende der Lohnfortzahlung wirkt sich vorteilhaft auf die Versicherungsprämien aus.
Dauer des Krankentagegeldes
Krankenkassen gewähren das Tagegeld als Zusatz zur Grundsicherung über eine Höchstdauer von 720 Tagen in einem Zeitraum von 900 Tagen. Sie addieren also die Zeiträume mehrerer Krankheitsausfälle während dieser 900 Tage.
Privatrechtliche Versicherer zahlen das Tagegeld üblicherweise in jedem einzelnen Krankheitsfall für einen Zeitraum von 730 Tagen. Damit sichern Sie finanziell die Zeit bis zu einem möglichen Eintritt der Invalidität und dem Übergang in die Invaliditätsversicherung.