Krankentagegeldversicherung (KTG)

Die Krankentagegeldversicherung ist in der Schweiz eine wichtige Absicherung für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter für den Fall des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls.

KTG – Krankentagegeldversicherung schützt vor Lohnausfall

Die Krankentagegeldversicherung ist in der Schweiz eine wichtige Absicherung für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Arbeitgeber profitieren von niedrigeren Krankenkosten ihrer Beschäftigten. Für Arbeitnehmer geht die KTG mit einer deutlich längeren finanziellen Absicherung einher. Auch für Selbstständigerwerbende sowie Hausfrauen und Hausmänner bietet die KTG eine wichtige Absicherung.

Krankentagegeld für Selbstständigerwerbende

Als freiberuflich oder selbstständig tätige Person erzielen Sie bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall unter Umständen kein Einkommen. Benötigen Sie für diese Zeit eine Vertretung, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Grundversicherung der Krankenkasse um das Krankentagegeld als weitere Leistung zu ergänzen. Umfasst Ihre Krankenversicherung dieses nicht, sollten Sie eine separate Krankentagegeldversicherung abschliessen. Sie zahlt Ihnen während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls ein Tagegeld in der vertraglich vereinbarten Höhe. Auf diese Weise schützen Sie sich insbesondere bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit vor finanziellen Verlusten.

Absicherung für Hausfrauen und Hausmänner

Sie kümmern sich um Ihre Familie und den Haushalt, während Ihr Partner seiner Berufstätigkeit nachgeht? In diesem Fall benötigen Sie im Fall einer Erkrankung unter Umständen eine Haushaltshilfe. Es fallen also zusätzliche Kosten für Ihre Haushaltskasse an. Diese decken Sie mit einer Krankentagegeldversicherung. Die KTG steht Ihnen als Summen- und Schadenversicherung zur Verfügung. Im Fall der Summenversicherung erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme unabhängig von der Dauer der Erkrankung.

Die meisten privaten Unfälle passieren während der Hausarbeit. Einen Unfallversicherungsschutz, wie Arbeitnehmer ihn durch ihren Arbeitgeber erhalten, geniessen Sie bei Ihrer Arbeit im Haushalt nicht. In der KTG haben Sie die Möglichkeit, das Unfallrisiko einzuschliessen.

KTG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Besonders wichtig ist die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer. Arbeitgeber in der Schweiz sind zwar zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Dieser richtet sich nach der Dauer der Dienstjahre im Unternehmen und nach dem Kanton des Arbeitgebers. Abhängig vom Kanton gilt für die Dauer der Lohnfortzahlung die:

  • Basler Skala in der Stadt und im Umland von Basel
  • Zürcher Skala in Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Zürich, Schaffhausen, Thurgau
  • Berner Skala in allen übrigen Kantonen

Während der Probezeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und im ersten Beschäftigungsjahr lediglich für die Dauer von drei Wochen. Die Höchstdauer nach 40 Dienstjahren beträgt beispielsweise:

  • in der Basler Skala 26 Wochen
  • in der Berner Skala 39 Wochen
  • in der Zürcher Skala 46 Wochen

Nach sieben Dienstjahren erhalten Arbeitnehmer in allen Kantonen ihr Gehalt vom Arbeitgeber 13 Wochen lang. Ohne eine Krankentagegeldversicherung besteht für Arbeitnehmer danach kein weiterer Anspruch auf finanzielle Leistungen. Die KTG tritt spätestens ab diesem Zeitpunkt ein und zahlt 80 Prozent des regelmässigen Verdienstes an die Arbeitnehmer.

KTG als Kollektiv- oder Einzelversicherung für Arbeitnehmer

Viele Unternehmen bieten die Krankentagegeldversicherung in Form einer Kollektivversicherung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. In diesen Fällen schliessen die Arbeitgeber einen Vertrag meist mit einem privatrechtlichen Versicherer ab. Die Versicherungsprämie teilen sich in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Die Kollektiv-Versicherung gibt dem Arbeitnehmer die Sicherheit des Einkommens auch bei langwierigen Erkrankungen.

Auch Arbeitgeber können von der Kollektiv-Versicherung profitieren. Sie haben die Möglichkeit, die Versicherung so zu gestalten, dass die Zahlung des Krankentagegeldes bereits während der Lohnfortzahlung einsetzt. Dadurch sparen sie Lohnkosten. Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall anstelle der Lohnfortzahlung bereits früher das 80-prozentige Krankentagegeld. Da vom Krankentagegeld jedoch keine Beiträge zur Sozialversicherung erfolgen, haben sie grundsätzlich keinen Nachteil durch die vorzeitige Krankentagegeld-Zahlung.

Bieten Arbeitgeber keine Kollektiv-Versicherung an, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einzelversicherung abzuschliessen. Das ist als Zusatzvereinbarung zu Ihrer Grundversicherung in der Krankenkasse oder bei einem privaten Versicherer möglich. Die private KTG tritt im Anschluss an die Lohnfortzahlung ein. Die Prämie für die Einzelversicherung bezahlen Arbeitnehmer allein. Eine möglicherweise lange Wartezeit bis zum Eintritt der Krankentagegeldversicherung am Ende der Lohnfortzahlung wirkt sich vorteilhaft auf die Versicherungsprämien aus.

Dauer des Krankentagegeldes

Krankenkassen gewähren das Tagegeld als Zusatz zur Grundsicherung über eine Höchstdauer von 720 Tagen in einem Zeitraum von 900 Tagen. Sie addieren also die Zeiträume mehrerer Krankheitsausfälle während dieser 900 Tage.

Privatrechtliche Versicherer zahlen das Tagegeld üblicherweise in jedem einzelnen Krankheitsfall für einen Zeitraum von 730 Tagen. Damit sichern Sie finanziell die Zeit bis zu einem möglichen Eintritt der Invalidität und dem Übergang in die Invaliditätsversicherung.

FAQ

Arbeitnehmer sind durch die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers abgesichert. Diese zahlt nach der Lohnfortzahlung das Krankentagegeld. Selbstständige sowie Hausfrauen und Hausmänner müssen das Unfallrisiko in die KTG einbeziehen.
Die Krankentagegeldversicherung ist nicht obligatorisch. Besteht in einem Unternehmen eine kollektive Krankentagegeldversicherung, kann der Arbeitgeber die Verpflichtung zum Beitritt im Arbeitsvertrag regeln.
Arbeitnehmer in einer kollektiven oder privaten KTG erhalten das Krankentagegeld in der Regel über die Kündigungsfrist hinaus. Im Fall der Zusatzabsicherung in der Grundsicherung der Krankenkasse ist das nur in der Einzelversicherung möglich.
Riskante Extremsportarten können dazu führen, dass der Versicherer das Krankentagegeld kürzt. Krankenkassen verlangen im Fall der Zusatzabsicherung keine Auskünfte über den Gesundheitszustand. Bei einer privaten Versicherung kann eine Gesundheitsdeklaration üblich sein. In diesem Fall müssen Sie die Fragen wahrheitsgemäss beantworten. Andernfalls könnte der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern. In der Regel bestehen auch bei chronischen Erkrankungen keine Leistungsbeschränkungen.
Die Wartezeit sagt aus, ab welchem Krankheitstag die KTG Zahlungen leistet. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, dass sich die Zahlungen direkt an die Lohnfortzahlung anschliessen. Arbeitgeber können in der Kollektiv-Versicherung bereits einen früheren Zeitpunkt wählen. Dadurch reduzieren sie die Kosten für die Lohnfortzahlung.