Lebensversicherung

Lebensversicherungen gehören zur dritten Säule der Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz. Als Risiko-Lebensversicherung dienen sie der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und in Kombination mit einem Invaliditätsschutz der eigenen Vorsorge.

Lebensversicherung zur Risiko-Abdeckung und Kapitalbildung

Lebensversicherungen gehören zur dritten Säule der Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz. Als Risiko-Lebensversicherung dienen sie der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und in Kombination mit einem Invaliditätsschutz der eigenen Vorsorge. In Form der kapitalbildenden Lebensversicherung tragen sie neben der Hinterbliebenen-Versorgung auch zur Vermögensbildung bei. Im Zusammenhang mit einer Hypothek eignen sich Kapital-Lebensversicherungen zudem zur indirekten Amortisation.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall

Im Unterschied zur Kapital-Lebensversicherung erhält die versicherte Person einer Risiko-Lebensversicherung die Versicherungssumme in der Regel nicht selbst. Mit Ausnahme der Kombination mit einer Invaliditäts-Versicherung erfolgt die Auszahlung erst nach ihrem Tod. Sie sichern also vor allem Ihre Hinterbliebenen ab. Die Risiko-Lebensversicherung ist daher auch als Todesfall-Versicherung bekannt. Sie ist in der Säule 3a und 3b möglich.

Auch zur Absicherung von Krediten ist die Risiko-Lebensversicherung sinnvoll. Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungs-Police einer finanzierenden Bank als Sicherheit zu überlassen. Zwischen Geschäftspartnern kann eine Risiko-Lebensversicherung das Fortbestehen des Unternehmens nach dem Tod eines Partners sichern.

Risiko-Lebensversicherung und Erwerbsunfähigkeit

Der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ist einzeln und in Kombination mit dem Risiko der Erwerbsunfähigkeit möglich. Werden Sie während der Laufzeit der Versicherung erwerbsunfähig, zahlt Ihre Lebensversicherung Ihnen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ausserdem müssen Sie keine weiteren Beiträge zur Lebensversicherung mehr bezahlen.

Versicherungssumme und Laufzeit der Todesfall-Versicherung

Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie ebenso wie die Laufzeit beim Vertragsabschluss. Sie haben die Wahl zwischen einer konstanten und einer abnehmenden Versicherungssumme. Dient die Lebensversicherung beispielsweise der Kreditsicherung, kann sich die Versicherungssumme parallel zur Höhe des Darlehens reduzieren. Möchten Sie Ihre Hinterbliebenen absichern, ist eine konstante Versicherungssumme sinnvoll.

Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung

Da Sie mit einer Risikoversicherung kein Kapital ansparen, sind die Versicherungsprämien deutlich niedriger als für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Sie zahlen lediglich die regelmässigen Versicherungsprämien für die Risiko-Versicherung. Ihre gezahlten Versicherungsprämien erwirtschaften während der Laufzeit Zinsüberschüsse. Viele Versicherer verrechnen diese bereits mit den zu zahlenden Prämien, sodass diese geringer ausfallen.

Kapital-Lebensversicherung als Erlebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung zahlt Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme am Ende der Laufzeit zusammen mit den angesparten Überschussbeteiligungen aus. Sie ist daher eine Erlebensversicherung. Tritt während der Laufzeit der Tod der versicherten Person ein, dient sie wie die Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen. Daher gilt sie auch als gemischte Lebensversicherung.

Für die Kapitalbildung stehen Ihnen verschiedene Wege in den Säulen 3a und 3b offen:

  • einmalige Einzahlung einer Geldsumme
  • Ansparen des Kapitals mit regelmässigen Versicherungsprämien
  • Einzahlung einer Geldsumme und zusätzliches Ansparen mit Versicherungsprämien

Da diese Form der Lebensversicherung der Kapitalbildung dient, entscheiden Sie beim Vertragsabschluss über die Anlageform ihrer eingezahlten Beiträge und die Auszahlungs-Möglichkeiten.

Lebensversicherung mit Renditevorteil

Wenn Sie sich für eine Lebensversicherung mit Renditevorteil entscheiden, wählen Sie gleichzeitig eine etwas riskantere Anlageform. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall eine höhere Rendite erzielen, als mit einem sicheren Sparplan. Die garantierte Versicherungssumme erhalten Sie in jedem Fall. Legt der Versicherer Ihre Beiträge renditeorientiert an, erhalten Sie den Auszahlungsbetrag mit einer höheren Überschussbeteiligung. Tritt der Idealfall jedoch nicht ein, kann der Zinsgewinn auch deutlich geringer ausfallen.

Fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen

Bei fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen investiert der Versicherer Ihre Beiträge in ausgewählte Fonds oder Indizes. Dadurch kann die Wertentwicklung besonders hoch ausfallen, ist aber gleichzeitig mit einem erhöhten Risiko verbunden. Abhängig von der Anlagepolitik des Versicherers erhalten Sie keine garantierte Versicherungssumme als Mindestauszahlung.

Sichere Vorsorge

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge abschliessen möchten, ist eine sichere Anlageform die richtige Wahl. Versicherungen mit sicheren Vorsorgeplänen erzielen eine vergleichsweise geringe Rendite. Die Überschussbeteiligung erhöht die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dadurch gerade in Niedrigzins-Phasen nur geringfügig. Den garantierten Auszahlungsbetrag erhalten Sie in jedem Fall.

Vorzeitige Auszahlung der Kapital-Lebensversicherung

Die Auszahlung einer Lebensversicherung ist unter verschiedenen Bedingungen vor dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich. Mit meist hohen Verlusten haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig aufzulösen. Sie erhalten dann lediglich einen Rückkaufwert, der meist nicht die Summe der eingezahlten Prämien abdeckt.

Eine andere Variante ist die vorzeitige Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme bei einem Produkt der Säule 3a. Das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Einzahlung des Betrags in die eigene Pensionskasse
  • Auswanderung aus der Schweiz
  • Bezug der staatlichen Invalidenrente
  • Kauf oder Renovierung einer Immobilie
  • Rückzahlung eines Hypothekendarlehens
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Die Versicherung läuft nach der Auszahlung weiter, sodass Sie bis zum Ende der Laufzeit weiterhin die Beiträge entrichten.

Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen in der Schweiz

Der Unterschied zwischen Lebensversicherungen der Säulen 3a und 3b besteht in der steuerlichen Behandlung. Für Produkte der Säule 3b fallen steuerliche Vergünstigen sehr gering aus oder entfallen vollständig. Dafür geniessen Sie Vorteile wie:

  • freie Wahl der begünstigen Personen
  • geringere Versteuerung der Versicherungsleistung für die Begünstigten
  • hohe Altersgrenzen bis zu 85 Jahren

Die Prämien für Lebensversicherungen der Säule 3a hingegen können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Im Jahr 2022 betragen die Höchstgrenzen der absetzbaren Prämien:

  • CHF 7‘056 für AHV-pflichtig beschäftigte Arbeitnehmer
  • CHF 35‘280 für Selbstständig-Erwerbende, maximal 20 Prozent des Nettoeinkommsens

Bei einer Lebensversicherung der Säule 3a erfolgt die Auszahlung im Todesfall gemäss dem Schweizer Erbrecht. Sie können also nicht frei wählen, wen Sie begünstigen möchten. Für die Hinterbliebenen erfolgt die Besteuerung des Auszahlungsbetrags ebenfalls mit einem vergünstigten Satz. Die Laufzeiten sind auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer begrenzt.

FAQ

Der Versicherer legt Ihre Prämien zinsbringend an. Dadurch erwirtschaftet er Zinsgewinne, an denen er die Versicherten in Form der Überschüsse als zusätzliche Leistung zur Versicherungssumme beteiligt.
Die Auszahlung einer Lebensversicherung der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Renteneintrittsalters möglich. Die Laufzeit bestimmt sich daher durch den Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses. In der Säule 3b sind die Laufzeiten frei vereinbar.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Lebensalter beim Abschluss der Versicherung
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Wahl der Anlageform
  • Laufzeit
  • Gesundheitszustand beim Abschluss

Unter Umständen kann sich die Kombination mit anderen Versicherungen beitragsmindernd auswirken.