Autoversicherung

Die Haftpflichtversicherung für das Auto ist in der Schweiz obligatorisch. und deckt bei einem Unfall die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer. Um auch eigene Schäden zu decken, ist zusätzlich eine Kaskoversicherung notwendig.

Autoversicherungen in der Schweiz

Wer ein Auto besitzt, weiss, dass er zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Ohne diese Pflichtversicherung ist es nicht möglich, ein Auto in der Schweiz anzumelden. Die Haftpflicht kommt jedoch nur für Schäden anderer Verkehrsteilnehmer auf. Daher ist es sinnvoll, weitere Autoversicherungen für den eigenen Schutz abzuschliessen.

Obligatorische Versicherung für Ihr Auto – Haftpflichtversicherung

Wenn Sie mit Ihrem Wagen einen Unfall verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung des Autos für die Schäden des Unfallgegners auf. Sie bezahlt unter anderem:

  • Reparaturkosten für das Auto des Unfallgegners
  • im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Autos
  • ärztliche Behandlungs- und Genesungskosten für verletzte Personen
  • Folgekosten von Personenschäden
  • Reparatur von durch den Unfall beschädigten Gebäuden, Strassen und Anlagen

Stellt ein Unfallgegner unberechtigte Forderungen gegen Sie, schützt Ihre Haftpflichtversicherung Sie und wehrt die Forderungen notfalls auch gerichtlich ab.

Die Höhe der Versicherungssumme

Die Höhe der durch die Haftpflichtversicherung gedeckten Unfallkosten beträgt zwischen fünf Millionen und einhundert Millionen Franken. Je höher die Versicherungssumme ist, umso sicherer sind Sie vor Zahlungsverpflichtungen. Die Versicherungsprämie verteuert sich durch die Wahl der höchsten Versicherungssumme nur minimal.

Grobe Fahrlässigkeit

Verursachen Sie einen Unfall grob fahrlässig oder unter Alkoholeinfluss, kann die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern oder ihre Leistung kürzen. Sie haben die Möglichkeit, grobe Fahrlässigkeit zusätzlich zu versichern. Als Autofahrer sind Sie nicht immer voll konzentriert und können einen Unfall daher auch grob fahrlässig verursachen. Viele Versicherer decken die grobe Fahrlässigkeit bereits in der Police ab. Vergleichen Sie daher die Leistungen verschiedener Anbieter.

Versicherungsprämie für die Auto-Haftpflichtversicherung

Die Höhe des Versicherungsbeitrags für die Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Fahrzeugs
  • Motorleistung
  • Geschlecht und Alter der Lenker
  • Versicherungssumme
  • vereinbarte Zusatzdeckungen
  • Vereinbarung eines Selbstbehalts
  • Höhe des Schadensfreiheitsrabatts
  • Kanton der Zulassung

Ihr Beitrag errechnet sich daher individuell. Dennoch fallen die Prämien der Versicherer unterschiedlich aus. Es lohnt sich daher, die Konditionen zu vergleichen.

Deutlich niedriger fällt der Versicherungsbeitrag aus, wenn Sie sich für einen Selbstbehalt entscheiden. Sie sollten dabei jedoch bedenken, dass Sie diesen Anteil in jedem Schadenfall selbst entrichten müssen.

Die Höhe des Schadensfreiheitsrabatts hängt davon ab, wie lange sie bereits unfallfrei fahren. Erstattet die Versicherung einen Schaden, verlieren Sie den Schadensfreiheitsrabatt.

Kaskoversicherung deckt eigene Schäden

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden Ihrer Unfallgegner aufkommt, sollten Sie auch an Ihre eigenen Schäden denken. Es ist sinnvoll, zumindest eine Teilkaskoversicherung abzuschliessen. Für neuere Fahrzeuge bietet sich die Vollkaskoversicherung an. Der Verlust bei einem bis zu vier Jahre alten Auto durch einen Totalschaden ist immens.

Teilkasko-Versicherung

Mit der Teilkasko-Versicherung schützen Sie sich vor Kosten für Schäden, die Sie selbst nicht beeinflussen können. Dazu gehören:

  • Diebstahl des Autos
  • Diebstahl von fest mit dem Auto verbundenen Teilen
  • Beschädigungen am Auto durch einen Diebstahl
  • Vandalismus
  • Feuer
  • Sturmschäden
  • Hagel- und Hochwasserschäden
  • weitere Elementarschäden
  • Schäden durch Marderbiss
  • Glasbruch

Auch bei der Teilkasko haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungsprämie durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts zu reduzieren. Für kleine Schäden in Höhe des Selbstbehalts zahlt die Versicherung dann keine Entschädigung. Von höheren Schadensummen zieht sie den Selbstbehalt ab.

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkasko-Versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und ersetzt darüber hinaus selbst verschuldete Unfallschäden an Ihrem eigenen Auto. Abhängig von den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag erhalten Sie im Fall eines Totalschadens Ihres bis zu einem Jahr alten Autos den Neuwert. Danach orientiert sich die Totalschaden-Erstattung am Restwert des Fahrzeugs. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt auch Schäden an Ihrem Auto, die durch einen nicht ermittelbaren anderen Verursacher entstehen, also bei Fahrerflucht.

Auf die Höhe der Versicherungsprämie zur Vollkasko nehmen der Typ und Wert Ihres Autos Einfluss. Mit der Vereinbarung eines Selbstbehalts reduzieren Sie den Versicherungsbeitrag. Im Schadenfall müssen Sie diesen Anteil jedoch selbst bezahlen. Wie in der Haftpflicht geniessen Sie in der Vollkasko-Versicherung einen Schadensfreiheitsrabatt, wenn Sie keine Schäden ersetzen lassen. Der Beitrag reduziert sich dadurch von Jahr zu Jahr.

Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Zusatzvereinbarungen

Versicherer bieten Ihnen zahlreiche Zusatz-Absicherungen für Ihr Auto an. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit
  • Parkschaden-Versicherung
  • Bonusschutz
  • Auslandsschadenschutz
  • Einbeziehung mitgeführter Sachen
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Pannenschutz-Versicherung
  • Verkehrsrechtsschutz

Diese Zusätze erhöhen zwar den Versicherungsbeitrag, können Ihnen jedoch hohe Kosten ersparen.

Sind Sie häufig im Ausland unterwegs, kann sich der Auslandsschadenschutz lohnen. Nicht in allen Ländern ist der Umfang der Haftpflichtversicherung so sicher wie in der Schweiz. Mit dem Auslandsschadenschutz übernimmt Ihre Versicherung Kosten, die durch den ausländischen Unfallgegner nicht gedeckt sind.

Spezieller Versicherungsschutz für Firmenfahrzeuge – Flottenversicherung

Unternehmen mit mindestens zwei Firmenfahrzeugen haben die Möglichkeit, alle Fahrzeuge mit nur einer Police zu versichern. Das gilt unabhängig von der Art der Fahrzeuge. Die Flottenversicherung ist häufig preisgünstiger als Einzelversicherungen. Zudem erleichtert sie den Verwaltungsaufwand in Ihrem Unternehmen.

FAQ

Autoversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist können Sie daher in jedem Jahr kündigen. Darüber hinaus geniessen Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall und bei einer Prämienerhöhung. Wechseln Sie das Fahrzeug oder wechselt der Halter Ihres Autos, können Sie ebenfalls kündigen und einen anderen Versicherer wählen.
Tritt ein Schadenfall ein, müssen Sie sofort Ihren Versicherer darüber informieren. Bei den meisten Versicherern ist das bereits online möglich. Andernfalls sollten Sie den Schaden vorab telefonisch und anschliessend schriftlich melden. Das gilt in der Haftpflichtversicherung ebenso wie bei der Kaskoversicherung und den Zusatzdeckungen. Keinesfalls dürfen Sie den Schaden ohne Rücksprache mit der Versicherung reparieren. Die Versicherung muss erst den Schaden beurteilen und die Übernahme der Kosten erklären.
Versicherer bieten häufig die Bindung an eine bestimmte Garage zur Reparatur von Schäden an. Wenn Sie diese Vereinbarung treffen, reduzieren Sie die Prämie, müssen aber die von der Versicherung gewählte Garage mit der Reparatur beauftragen. Vereinbaren Sie keine Werkstattbindung, haben Sie selbst die Wahl.