Privathaftpflichtversicherung

Im Alltag passiert es schnell einmal, dass Sie versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügen. Eine kleine Unachtsamkeit kann schlimmstenfalls Schäden in Millionenhöhe verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den daraus resultierenden finanziellen Folgen.

Das leistet die Privathaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Ihre Haftungs-Verpflichtungen gegenüber anderen Personen. Wenn Sie anderen Personen einen Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen. Diese Verpflichtung nimmt Ihnen die Privathaftpflichtversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 10 Millionen Franken ab.

Ihre Privathaftpflichtversicherung bietet folgende Leistungen:

  • Ersatz oder Reparatur von fremdem Eigentum
  • Behandlungs- und Genesungskosten bei Personenschäden
  • Gebäudehaftpflicht in Ihrem selbst bewohnten Haus
  • für Ihre Schäden, die andere Personen ohne Haftpflichtversicherung Ihnen zufügen
  • Lenker-Haftpflicht für Schäden beim Lenken fremder Fahrzeuge
  • Schadensersatz für beschädigte geliehene Gegenstände
  • Schäden an einer gemieteten Wohnung
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen Sie

Versicherungsschutz für die ganze Familie

Neben dem individuellen Versicherungsschutz für Einzelpersonen haben Sie die Möglichkeiten, mit einer Police Ihre Familie zu versichern. Auf Wunsch beziehen wir gegen einen Zusatzbeitrag auch Ihren Hund in die Familienversicherung ein.

Fragen und Antworten

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der individuellen Gestaltung Ihres Versicherungsvertrags. Er hängt davon ab, ob Sie:

  • sich als Einzelperson oder Familie versichern
  • einen Hund mitversichern möchten
  • Schäden durch spezielle Hobbys abdecken möchten
Bevor die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ersetzt, prüft Sie den Anspruch der geschädigten Person. Stellt sich heraus, dass Sie oder Ihre Familienmitglieder nicht die Verursacher des Schadens sind, lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab und setzt das notfalls auch gerichtlich durch.

Der Versicherer kommt nicht für Schäden auf, die:

  • vorsätzlich herbeigeführt werden
  • im Rahmen von Freundschaftsdiensten und Gefälligkeiten entstehen
  • die das eigene Eigentum und das von Familienmitgliedern im gleichen Haushalt betreffen