Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen gemäss Art. 45 VAG

1. Brokerzentrum Zürich GmbH – Ihr Versicherungsbroker

Brokerzentrum Zürich GmbH ist ein ungebundenes Versicherungsvermittlerunternehmen für alle Versicherungszweige gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen eine Kundenberaterin oder ein Kundenberater ernannt, welche/r diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. Brokerzentrum Zürich GmbH sowie deren Kundenberaterinnen und Kundenberater verfügen über die notwendigen Registrierungen zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. F01046141). Brokerzentrum Zürich GmbH ist Mitglied im Verband Schweizerischer Versicherungsbroker (Swiss Insurance Brokers Association SIBA).

2. Vertragsgegenstand und Dienstleistungen

Der Kunde beauftragt Brokerzentrum Zürich GmbH im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Brokervereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Brokervereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden können.

Brokerzentrum Zürich GmbH wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. Brokerzentrum Zürich GmbH berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Brokervereinbarung bilden; d. h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen durch Unterstützung von internen Juristinnen und Juristen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern.

Die Auskünfte der Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von Brokerzentrum Zürich GmbH beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Sie vermögen eine Rechts- oder Steuerberatung durch z. B. Anwältinnen und Anwälte, Banken, Steuerfachleute oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.

3. Zusammenarbeit mit Versicherungsbrokern im Ausland

Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus der Brokervereinbarung ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist Brokerzentrum Zürich GmbH ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden mit einem lokalen Versicherungsbroker im Ausland zusammenzuarbeiten und diesem die dafür notwendigen Daten zu übermitteln.

4. Entschädigung

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 wird Brokerzentrum Zürich GmbH mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie. Die Courtage ist in den von Versicherern offerierten Prämien enthalten. Vor Beginn der Brokervereinbarung orientiert Brokerzentrum Zürich GmbH den Kunden über die Berechnungsgrundlagen und Bandbreiten oder über die geschätzte Höhe der erwarteten Courtagen aufgrund der vorliegenden Informationen über das Versicherungsportfolio des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Brokervereinbarung damit einverstanden, auf die Herausgabe der Courtage zu verzichten, und bestätigt, dass er über die Entschädigung von Brokerzentrum Zürich GmbH ausdrücklich informiert wurde. Brokerzentrum Zürich GmbH legt auf Anfrage die effektiv erhaltenen Beträge offen.

Brokerzentrum Zürich GmbH verzichtet ausdrücklich auf jegliche volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigung durch Dritte. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird Brokerzentrum Zürich GmbH mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren.

Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 lit. d MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt Brokerzentrum Zürich GmbH keine Haftung.

5. Zusammenarbeit mit Versicherern

Brokerzentrum Zürich GmbH verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen, in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.

Brokerzentrum Zürich GmbH betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. Brokerzentrum Zürich GmbH erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Brokerzentrum Zürich GmbH steht jedoch ausdrücklich im Treueverhältnis zum Kunden und vertritt einzig dessen Interessen.

Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit Brokerzentrum Zürich GmbH; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet Brokerzentrum Zürich GmbH den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt in der Regel direkt durch den Versicherer.

6. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

Brokerzentrum Zürich GmbH leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch Brokerzentrum Zürich GmbH ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch Brokerzentrum Zürich GmbH mittels von Versicherern oder Dritten angebotenen Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen.

Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokervereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei Brokerzentrum Zürich GmbH unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von Brokerzentrum Zürich GmbH zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Brokerzentrum Zürich GmbH behält sich vor, Daten an beigezogene Dienstleistende weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Brokerdienstleistungen oder zur Fehlerbehebung und Verbesserung von durch Brokerzentrum Zürich GmbH betriebenen Applikationen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Weiterleitung der Daten an die Versicherer oder Drittanbieter zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Brokerzentrum Zürich GmbH ist auf www.kessler.ch abrufbar und bildet einen integrierenden Bestandteil der Brokervereinbarung.

7. Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden

Die registrierten Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von Brokerzentrum Zürich GmbH verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten können an folgende Stelle gerichtet werden: Brokerzentrum Zürich GmbH, Geschäftsleitung, Forchstrasse 95, 8032 Zürich.

8. Haftung

Brokerzentrum Zürich GmbH erbringt die Dienstleistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet Brokerzentrum Zürich GmbH dem Kunden nach folgenden Grundsätzen: Brokerzentrum Zürich GmbH, deren Gruppen- und Tochtergesellschaften sowie deren Organe und Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen.

Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschließlich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für Brokerzentrum Zürich GmbH aus der vorliegenden Brokervereinbarung beschränkt, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 2’000’000. Brokerzentrum Zürich GmbH haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund von absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritter. Brokerzentrum Zürich GmbH ist als Vertragspartei Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Brokervereinbarung untersteht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts schweizerischem materiellem Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz des Kunden in der Schweiz zum Zeitpunkt der Klageerhebung.